Corona: Schutz- und Hygieneregeln


Liebe Krimifreundinnen und -freunde,

 

damit wir nicht nur Ihre und unsere Gesundheit schützen, sondern auch den rechtlichen Anforderungen gerecht werden,  werden für die Durchführung der Strassenkrimis bis auf Weiteres folgende Maßnahmen ergriffen:

 

Gruppengröße

Pro Ermittlerteam nehmen wir nicht mehr als acht Personen auf. Sollten sich geschlossene Gruppen mit mehr als acht Personen pro Team anmelden wollen, prüfen wir, ob wir hier Ausnahmen machen können.

 

Mund- und Nasenschutz

Alle Befragungen finden ausschließlich mit Mund- und Nasenschutz statt. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Mund- und Nasenschutz mit. Sollten Sie diesen vergessen haben, können Sie bei uns direkt vor Beginn einen solchen Schutz für 2,00 Euro pro Stück erhalten.

 

Händehygiene

Wir stellen zu Beginn des Krimis für jeden Teilnehmer ein Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Sollten Sie während des Krimis sich die Hände desinfizieren wollen, bringen Sie bitte Ihr eigenes Desinfektionsmittel mit.

 

Reinigung der Requisiten

Vor Beginn werden die Requisiten, insbesondere die Handys, desinfiziert. Es steht Ihnen frei, für die Kommunikation im Rahmen des Krimis Ihr eigenes Handy zu verwenden.

 

Abstandsregelung

Es werden innerhalb der Teams mehrere Grüppchen von jeweils mind. zwei Personen gebildet. Sollten mehrere Teilnehmer aus einem Haushalt kommen, können auch Grüppchen mit mehr als zwei Personen gebildet werden. Diese Grüppchen haben untereinander einen Mindestabstand von mind. 1,50 Meter zueinander einzuhalten. Wir bitten Sie dringendst, diese Abstandsregelung durchgehend einzuhalten.

 

Spielstationen

Alle Befragungen finden draußen statt. Sollte sich einer unserer Zeugen in geschlossenen Räumen befinden, ist es einer Person des Ermittlerteams erlaubt, diesen Zeugen für die Befragung vor die Tür zu holen.

 

Auftreten von Symptomen

Sollten bei Ihnen vor dem Krimitermin coronatypische Symptome auftreten, sind Sie dazu verpflichtet uns Bescheid zu geben. Eine Teilnahme ist dann nicht mehr möglich. Sollten bei Ihnen innerhalb von drei Wochen nach dem Krimi coronatypische Symptome auftreten, sind Sie dazu verpflichtet, uns dies mitzuteilen, damit wir das zuständige Gesundheitsamt sowie alle beteiligten Personen informieren können.

 

Kontaktadressen

Um die Rückverfolgung der Infektionskette sicherstellen zu können, benötigen wir von allen Teilnehmern den Namen, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse.


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Corona: Schutz- und Hygieneregeln
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