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FAQs

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Diese FAQs gelten ausschließlich für die Teilnahme am Strassenkrimi.

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Ich bin kurzfristig erkrankt und kann nicht am Straßenkrimi teilnehmen. Kann ich den Termin stornieren oder einen anderen Termin wählen?

Eine Absage oder Verschiebung ist entsprechend unserer AGB möglich, aber ab 21 Tagen vor dem Termin mit Stornokosten verbunden. Natürlich darfst du eine Ersatzperson stellen. Dies verursacht keine zusätzlichen Kosten. Wir empfehlen aber immer den Abschluss einer Ticket-Rücktrittversicherung.

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Dürfen wir während der Veranstaltung ein Bierchen trinken?

Grundsätzlich sind während der Veranstaltung keine Pausen vorgesehen. Es ist also keine Zeit, sich irgendwo hinzusetzen und etwas zu trinken. Natürlich soll der Krimi eine kurzweilige, spannende und lustige Veranstaltung werden. Wenn ihr also vorher ein Bier getrunken habt oder während des Krimis einen Piccolo zu euch nehmt, ist das erstmal kein Problem. Sollte die Veranstaltung aber durch alkoholisierte Teilnehmer empfindlich gestört werden, haben unsere Spielleiter die Anweisung, diese von der Veranstaltung auszuschließen oder die Veranstaltung abzubrechen.

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Wo ist der Treffpunkt?

Den genauen Treffpunkt erfahrt ihr nach der Buchung oder mit dem Rechnungserhalt.

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Darf ich während der Veranstaltung filmen oder fotografieren?

Solange unsere Darsteller nicht erfasst werden, ist das erlaubt. Ein Ablichtung unserer Darsteller erfordert eine vorhergehende Zustimmung durch uns.

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Ich habe einen Hund und würde den gerne mitnehmen. Ist das ok?

Jein. Bitte stimmt das vorab mit uns ab.

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Mein Mann würde gerne mitkommen ohne an den “Ermittlungen” teilzunehmen. Darf er mich kostenlos begleiten?

Nein, kostenlose Begleitpersonen sind nicht gestattet.

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Die Wettervorhersage sagt Dauerregen voraus. Findet der Straßenkrimi trotzdem statt?

Ja, der Straßenkrimi findet bei jedem Wetter statt. Sollte er wider Erwarten abgesagt werden müssen, melden wir uns so zeitig wie möclich bei euch.

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Ich möchte einen alten Gutschein einlösen. Geht das noch?

Ja, ihr könnt noch Gutscheine bei uns einlösen, die lt. gesetzlicher Regelung eigentlich schon abgelaufen sind. Bei Einlösung älterer Gutscheine behalten wir uns die Berechnungen eines Zuschlages vor.

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