Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Gruppenbuchungen
Strassenkrimi – Heiko Sakel
Anbieter und Ansprechpartner:
Strassenkrimi – Heiko Sakel
Bahnhofsplatz 2a
26122 Oldenburg
E-Mail: info@strassenkrimi.de
Website: www.strassenkrimi.de
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1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Gruppenbuchungen bei Straßenkrimi – Heiko Sakel, im Folgenden „Strassenkrimi“ genannt.
1.2. Die AGB gelten für:
- eigene Krimi-Produkte und Dienstleistungen von Strassenkrimi, insbesondere Outdoor-Krimievents mit Darstellern und eigene Online-Krimis wie „Zimmer 109“;
- die Vermittlung fremder Krimi-Produkte und Dienstleistungen, bei denen Strassenkrimi als Vermittler im Namen und für Rechnung des jeweiligen Anbieters tätig wird.
1.3. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Für öffentliche Veranstaltungen mit frei buchbaren Einzelplätzen, Waren aus einem Onlineshop sowie Leistungen, die nicht als Gruppenbuchung angeboten werden, gelten diese AGB nicht. Für solche Angebote können gesonderte Bedingungen gelten.
1.5. Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot, einer Buchungsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Strassenkrimi ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6. Die AGB des jeweiligen Drittanbieters gelten zusätzlich, wenn und soweit sie wirksam in den zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter geschlossenen Vertrag einbezogen werden. Der Kunde wird über die Identität des Drittanbieters und die für die vermittelten Leistungen geltenden Bedingungen vor oder spätestens bei der Buchungsbestätigung informiert.
2. Begriffsbestimmungen und Vertragsmodelle
2.1. „Kunde“ ist die Person oder das Unternehmen, die beziehungsweise das die Gruppenbuchung anfragt oder vornimmt. Der Kunde kann zugleich Ansprechpartner und Vertragspartner der Teilnehmergruppe sein.
2.2. „Teilnehmer“ sind die Personen, die an der gebuchten Krimi-Leistung teilnehmen.
2.3. „Eigene Leistungen“ sind Krimi-Veranstaltungen und Online-Krimis, die von Strassenkrimi selbst angeboten, organisiert und gegenüber dem Kunden als eigene Leistung geschuldet werden.
2.4. „Vermittelte Leistungen“ sind Krimi-Produkte und Dienstleistungen eines rechtlich selbstständigen Drittanbieters, die Strassenkrimi dem Kunden vermittelt.
2.5. Bei eigenen Leistungen ist Strassenkrimi Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der Durchführung der gebuchten Leistung.
2.6. Bei vermittelten Leistungen kommt der Vertrag über die Durchführung der Leistung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Strassenkrimi wird in diesem Fall als Vermittler im Namen und für Rechnung des Drittanbieters tätig und ist nicht Vertragspartner des Ausführungsvertrags über die vermittelte Leistung.
2.7. Bei einer Buchung, die eigene und vermittelte Leistungen kombiniert, werden die jeweiligen Vertragsverhältnisse getrennt ausgewiesen. Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Kunde vor Vertragsschluss zusätzliche Informationen zu den einzelnen Vertragspartnern und Leistungen.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1. Angebote von Strassenkrimi sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Verfügbarkeit eines Termins wird erst mit der Buchungsbestätigung verbindlich.
3.2. Eine Anfrage des Kunden, gleich ob per E-Mail, Telefon, über ein Onlineformular oder auf sonstige Weise, stellt grundsätzlich noch keine Annahme durch Strassenkrimi dar. Mit der verbindlichen Buchung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.
3.3. Bei eigenen Leistungen kommt der Vertrag zustande, sobald Strassenkrimi die Buchung in Textform bestätigt. Die Buchungsbestätigung kann insbesondere per E-Mail versandt werden. Eine Rechnung kann Bestandteil der Buchungsbestätigung sein, ersetzt diese aber nur, wenn aus ihr eindeutig hervorgeht, dass die Buchung angenommen wurde.
3.4. Bei vermittelten Leistungen kommt der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Strassenkrimi zustande, sobald Strassenkrimi die Vermittlung bestätigt. Der Vertrag über die vermittelte Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem in der Buchungsbestätigung genannten Drittanbieter nach dessen Bedingungen zustande. Soweit eine gesonderte Bestätigung des Drittanbieters vorgesehen ist, wird der Kunde darauf hingewiesen.
3.5. Die Buchungsbestätigung enthält, soweit für die jeweilige Leistung erforderlich, insbesondere:
- die Bezeichnung der Leistung und die Angabe, ob Strassenkrimi selbst Veranstalter oder lediglich Vermittler ist;
- den Namen des Drittanbieters bei vermittelten Leistungen;
- Termin, Beginn, voraussichtliche Dauer und Veranstaltungsort beziehungsweise Zugangsdaten;
- den vereinbarten Leistungsumfang;
- die vereinbarte Teilnehmerzahl oder Teilnehmerzahlspanne;
- den Gesamtpreis sowie gegebenenfalls eine Aufteilung in Teilnehmerpreis, Gruppenpauschale, Vermittlungsentgelt und sonstige Kosten;
- die Zahlungsfrist;
- die geltenden Rücktritts-, Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen;
- besondere Anforderungen, insbesondere technische, körperliche oder organisatorische Voraussetzungen.
3.6. Der Kunde hat die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erkennbare Fehler, insbesondere bei Termin, Teilnehmerzahl, Preis oder Veranstaltungsort, sind Strassenkrimi unverzüglich in Textform mitzuteilen.
3.7. Wird eine Buchung durch den Kunden für eine Gruppe bzw. mehrere Teilnehmer vorgenommen, schließt der Kunde den Vertrag für die gesamte Gruppe ab. Er bestätigt, zur Abgabe der Buchungserklärung für die von ihm angemeldeten Teilnehmer berechtigt zu sein. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner von Strassenkrimi und haftet für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Teilnehmer, insbesondere für die vollständige Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises.
4. Leistungsumfang bei eigenen Leistungen
4.1. Der Umfang der eigenen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung.
4.2. Eigene Outdoor-Krimievents werden im Freien und unter Einbeziehung von Darstellern durchgeführt. Der genaue Ablauf, die Route, einzelne Schauplätze, Rollen, Beweismittel und Darsteller können aus organisatorischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder produktionstechnischen Gründen angemessen angepasst werden, sofern der Charakter und der wesentliche Nutzen der Veranstaltung erhalten bleiben.
4.3. Bei Online-Krimis richtet sich der Leistungsumfang nach der Buchungsbestätigung. Dazu gehören insbesondere der Zugang zum Online-Format, die vorgesehene Veranstaltungsdauer, die Betreuung und die im Angebot beschriebenen digitalen Inhalte.
4.4. Strassenkrimi darf bei eigenen Leistungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen gleichwertigen Veranstaltungsort, eine gleichwertige Route, einen gleichwertigen Darsteller oder eine gleichwertige technische Lösung einsetzen. Eine wesentliche Änderung des Leistungsumfangs wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
4.5. Eine bestimmte Besetzung mit einzelnen Darstellern, ein bestimmter Ablauf oder ein bestimmter Veranstaltungsort ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindlicher Bestandteil der Buchungsbestätigung vereinbart wurde.
5. Vermittlung fremder Leistungen
5.1. Bei vermittelten Leistungen wird Strassenkrimi ausschließlich als Vermittler im Namen und für Rechnung des jeweiligen Drittanbieters tätig. Der Drittanbieter ist für die Durchführung, Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit und vertragsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung verantwortlich.
5.2. Strassenkrimi schuldet bei einer Vermittlung die ordnungsgemäße Bearbeitung und Weiterleitung der Buchungsanfrage sowie die zutreffende Übermittlung der für die Vermittlung erforderlichen Informationen, soweit diese Pflichten vereinbart sind.
5.3. Strassenkrimi haftet nicht für die Durchführung oder den Inhalt der vermittelten Leistung, soweit Strassenkrimi nicht selbst eine eigene Pflicht verletzt hat. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Drittanbieter bleiben unberührt.
5.4. Änderungen, Stornierungen, Reklamationen und sonstige Erklärungen zur vermittelten Leistung sind an den in der Buchungsbestätigung genannten Vertragspartner und innerhalb der dort genannten Fristen zu richten. Erklärungen gegenüber Strassenkrimi werden nur dann als gegenüber dem Drittanbieter abgegeben behandelt, wenn dies in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vorgesehen ist oder Strassenkrimi sie nachweisbar rechtzeitig weiterleitet.
5.5. Für die vermittelte Leistung gelten die Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktrittsbedingungen und sonstigen Vertragsbedingungen des Drittanbieters, soweit sie dem Kunden vor Vertragsschluss oder mit der Buchungsbestätigung zugänglich gemacht wurden.
5.6. Ein gesondertes Vermittlungsentgelt von Strassenkrimi wird nur berechnet, wenn es im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen ist. Die Höhe des Vermittlungsentgelts hat keinen Einfluss auf die Verantwortlichkeit des Drittanbieters für die Durchführung der vermittelten Leistung.
5.7. Soweit Strassenkrimi im Auftrag des Drittanbieters Zahlungen entgegennimmt, wird dies in der Buchungsbestätigung angegeben. Die Entgegennahme einer Zahlung macht Strassenkrimi nicht zum Veranstalter oder sonstigen Leistungserbringer der vermittelten Leistung.
6. Voraussetzungen und Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde benennt für die Gruppe eine erreichbare Ansprechperson. Diese Ansprechperson ist berechtigt, organisatorische Erklärungen für die Gruppe entgegenzunehmen und an Strassenkrimi weiterzugeben. Eine Änderung der Ansprechperson ist unverzüglich mitzuteilen.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Teilnehmern rechtzeitig alle für die Teilnahme erforderlichen Informationen weiterzugeben, insbesondere:
- Termin, Beginn, Treffpunkt oder Zugangsdaten;
- Dauer und Ablauf der Veranstaltung;
- Anforderungen an Kleidung, Schuhe, Geräte und Internetverbindung;
- Verhaltens- und Sicherheitsregeln;
- Altersgrenzen und sonstige Teilnahmevoraussetzungen;
- Regelungen zu Foto-, Video- und Audioaufnahmen.
6.3. Der Kunde sorgt dafür, dass die Teilnehmer die Anweisungen der Veranstaltungsleitung, der Darsteller und sonstiger zur Durchführung eingesetzter Personen beachten.
6.4. Die Teilnahme an Outdoor-Veranstaltungen setzt voraus, dass der Teilnehmer den Anforderungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung gewachsen ist. Die Veranstaltungen können längere Fußwege, unebenes Gelände, Wartezeiten im Freien, Treppen und wechselnde Witterungsbedingungen beinhalten. Der Kunde hat Strassenkrimi vor Vertragsschluss auf erkennbare besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen hinzuweisen, damit geprüft werden kann, ob eine Teilnahme möglich ist.
6.5. Sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, richten sich die Angebote an Erwachsene ab 18 Jahren. Eine Teilnahme Minderjähriger ist nur zulässig, wenn Strassenkrimi dies für das konkrete Angebot ausdrücklich bestätigt. Eine gesetzliche oder sonstige Aufsichtspflicht von Strassenkrimi wird dadurch nicht übernommen.
6.6. Teilnehmer dürfen insbesondere nicht teilnehmen, wenn sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder aufgrund ihres Zustands sich selbst, andere Personen oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten.
6.7. Bei Online-Krimis stellt der Kunde sicher, dass die Gruppe über die erforderliche technische Ausstattung, einen geeigneten Internetzugang und die für die Veranstaltung erforderlichen Programme oder Browser verfügt. Zugangsdaten dürfen nur innerhalb der gebuchten Gruppe verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
7. Preise und Zahlung
7.1. Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Die Buchungsbestätigung weist aus, ob ein Gesamtpreis, eine Gruppenpauschale, ein Preis pro Teilnehmer oder eine Kombination dieser Preisbestandteile vereinbart ist.
7.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise und Umsatzsteuerangaben.
7.3. Der Gesamtpreis ist zu dem in der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannten Zeitpunkt fällig. Fehlt eine Zahlungsfrist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung.
7.4. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann Strassenkrimi die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten, soweit dies dem Kunden zuvor angemessen angekündigt wurde und gesetzliche Rechte des Kunden nicht entgegenstehen. Weitergehende gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
7.5. Bei vermittelten Leistungen ist der Kunde zur Zahlung des Preises an den in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsempfänger verpflichtet. Eine Zahlung an Strassenkrimi wirkt nur dann schuldbefreiend gegenüber dem Drittanbieter, wenn Strassenkrimi zur Entgegennahme der Zahlung berechtigt ist oder dies in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angegeben wurde.
7.6. Bei einer Änderung der Teilnehmerzahl gilt die in der Buchungsbestätigung vereinbarte Preisregelung. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl führt bei einer vereinbarten festen Gruppenpauschale nicht automatisch zu einer Verringerung des Gesamtpreises. Zusätzliche Teilnehmer dürfen nur nach vorheriger Bestätigung durch Strassenkrimi oder den Drittanbieter teilnehmen.
8. Rücktritt, Stornierung, Umbuchung und Teilnehmeränderungen
8.1. Die für die konkrete Gruppenbuchung geltenden Rücktritts-, Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angegeben. Soweit dort im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Stornierung eigener Leistungen von Strassenkrimi folgende pauschalierte Stornostaffel:
- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Gesamtpreises
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Gesamtpreises
- bei späterer Stornierung oder Nichtantritt (No-Show): 100 % des Gesamtpreises.
8.2. Die individuellen Bedingungen nach Absatz 8.1 gehen einer allgemeinen Regelung in diesen AGB vor. Bei vermittelten Leistungen gelten insoweit die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
8.3. Soweit die konkrete Buchungsbestätigung eine Stornopauschale vorsieht, wird dem Kunden der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Strassenkrimi beziehungsweise der Drittanbieter muss sich ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
8.4. Stornierungen, Rücktritte und Umbuchungswünsche müssen in Textform erklärt werden. Für die Wahrung einer Frist ist der Zugang der Erklärung bei dem jeweils zuständigen Vertragspartner maßgeblich. Empfänger ist bei eigenen Leistungen Strassenkrimi, bei vermittelten Leistungen der in der Buchungsbestätigung genannte Drittanbieter, sofern dort nichts anderes geregelt ist.
8.5. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nur möglich, wenn sie in der Buchungsbestätigung vorgesehen ist oder von Strassenkrimi beziehungsweise dem Drittanbieter ausdrücklich bestätigt wird. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
8.6. Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist bis zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt mitzuteilen. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf Teilnahme, wenn die verfügbare Kapazität oder die organisatorischen Voraussetzungen überschritten werden.
8.7. Der Kunde kann grundsätzlich eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern die konkrete Leistung nicht ausnahmsweise eine persönliche Teilnahme voraussetzt und die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Die Benennung ist rechtzeitig in Textform mitzuteilen. Ein angemessenes Bearbeitungsentgelt darf nur verlangt werden, wenn es in der Buchungsbestätigung ausgewiesen ist.
8.8. Der Kunde bleibt bis zur wirksamen Vertragsübernahme oder zur vollständigen Abwicklung der Buchungsänderung für die vereinbarten Zahlungspflichten verantwortlich. Gesetzliche Regelungen zur Haftung mehrerer Schuldner bleiben unberührt.
8.9. Nimmt ein Teilnehmer trotz bestehender Buchung nicht teil oder kommt er so spät, dass eine Teilnahme nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Dies gilt nur im Rahmen der vereinbarten Rücktrittsbedingungen und vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens oder einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung.
9. Absage, Änderung oder Abbruch durch Strassenkrimi bei eigenen Leistungen
9.1. Strassenkrimi kann eine eigene Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung aus einem wichtigen, von Strassenkrimi nicht zu vertretenden Grund unzumutbar, unmöglich oder aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist. Dazu können insbesondere außergewöhnliche Wetterlagen, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, eine erhebliche Erkrankung oder der Ausfall eines für die Durchführung erforderlichen Darstellers gehören.
9.2. Ist eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart, darf Strassenkrimi die Veranstaltung wegen Nichterreichens dieser Mindestteilnehmerzahl nur bis zu dem in der Buchungsbestätigung genannten spätesten Absagezeitpunkt absagen. Fehlt eine solche Angabe, hat Strassenkrimi die Absage so früh wie nach den Umständen möglich zu erklären.
9.3. Strassenkrimi informiert den Kunden über eine Absage oder wesentliche Änderung unverzüglich, sobald der Grund bekannt ist. Der Kunde erhält nach Wahl von Strassenkrimi oder entsprechend der Buchungsbestätigung entweder:
- einen zumutbaren Ersatztermin ohne Mehrpreis; oder
- die Erstattung der für die nicht erbrachte eigene Leistung gezahlten Beträge.
9.4. Wird ein Ersatztermin angeboten, kann der Kunde diesen innerhalb der von Strassenkrimi gesetzten angemessenen Frist annehmen. Nimmt der Kunde den Ersatztermin nicht an oder steht kein zumutbarer Ersatztermin zur Verfügung, werden die für die nicht erbrachte Leistung gezahlten Beträge erstattet.
9.5. Strassenkrimi darf den Ablauf, den Treffpunkt, die Route, den Veranstaltungsort oder einzelne Programmbestandteile angemessen ändern, wenn dies zur sicheren oder ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist und der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.
9.6. Bei einer wesentlichen Änderung, durch die der vereinbarte Charakter oder der wesentliche Nutzen der Leistung entfällt, kann der Kunde zwischen einem zumutbaren Ersatztermin und der Erstattung der für die nicht erbrachte eigene Leistung gezahlten Beträge wählen.
9.7. Wird eine eigene Online-Veranstaltung durch eine von Strassenkrimi zu vertretende technische Störung erheblich beeinträchtigt, wird Strassenkrimi zunächst eine angemessene Nachholung oder einen Ersatztermin anbieten. Ist dies nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, wird der Preis für den nicht erbrachten Teil der Leistung erstattet.
9.8. Eine Erstattung von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten des Kunden erfolgt nicht, soweit Strassenkrimi hierfür nicht nach Abschnitt 12 haftet oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
10. Absage oder Änderung bei vermittelten Leistungen
10.1. Bei einer vermittelten Leistung richten sich Absage, Änderung, Umbuchung, Rücktritt und Erstattung grundsätzlich nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter.
10.2. Strassenkrimi leitet Informationen des Drittanbieters über eine Absage oder Änderung an den Kunden weiter, soweit Strassenkrimi hiervon Kenntnis erhält und die Weiterleitung vereinbart oder nach den Umständen geschuldet ist.
10.3. Erstattungen für die vermittelte Leistung sind von demjenigen Vertragspartner zu leisten, der den Preis vereinnahmt hat oder hierzu nach dem Vertrag verpflichtet ist. Die Buchungsbestätigung kann hierzu nähere Angaben enthalten.
10.4. Die Verantwortlichkeit von Strassenkrimi für eigene Fehler bei der Vermittlung richtet sich nach Abschnitt 14. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegen den Drittanbieter wegen der Durchführung der vermittelten Leistung bleiben unberührt.
11. Besondere Bedingungen für Online-Krimis
11.1. Der Kunde erhält die Zugangsdaten oder den Zugangslink grundsätzlich nach vollständigem Zahlungseingang oder zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt.
11.2. Zugangsdaten und Links sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht, weiterverkauft, vervielfältigt oder an Personen außerhalb der gebuchten Gruppe weitergegeben werden.
11.3. Die Nutzung der digitalen Inhalte ist auf die gebuchte Gruppe und den vereinbarten Veranstaltungszeitraum beschränkt. Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder sonstige Weitergabe von Inhalten, Drehbüchern, Audio- oder Videomaterial ist ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet.
11.4. Der Kunde ist für die technische Ausstattung und Internetverbindung der Teilnehmer verantwortlich. Strassenkrimi haftet nicht für Störungen, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder eines Teilnehmers stammen, insbesondere für ungeeignete Geräte, veraltete Software, unzureichende Bandbreite oder lokale Netzwerkprobleme.
11.5. Bei technischen Störungen im Verantwortungsbereich von Strassenkrimi gelten die Regelungen in Abschnitt 9.7. Bei vermittelten Online-Krimis gelten die technischen und leistungsbezogenen Regelungen des jeweiligen Drittanbieters.
11.6. Da die Online-Krimis für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gebucht werden, handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht hierbei gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
12. Verhalten, Sicherheit und Ausschluss von Teilnehmern
12.1. Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass andere Personen, Darsteller, Mitarbeiter, Drittanbieter, Sachen und der Ablauf der Veranstaltung nicht gefährdet, belästigt oder geschädigt werden.
12.2. Untersagt sind insbesondere:
- Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen und diskriminierendes Verhalten, sofern sie nicht eindeutig als Teil des Spiels erkennbar sind und keine körperlichen Schäden an beteiligten Persoenn ach sich ziehen;
- die Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder Drogen;
- das vorsätzliche Verfälschen, Beschädigen oder Entfernen von Beweismitteln und Spielmaterialien;
- gefährliches Verhalten im Straßenverkehr oder gegenüber unbeteiligten Personen;
- die Veröffentlichung oder Weitergabe von Spielinhalten, soweit dadurch Rechte von Strassenkrimi, Drittanbietern oder anderen Teilnehmern verletzt werden;
- Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen entgegen den vereinbarten Regeln.
12.3. Strassenkrimi oder die Veranstaltungsleitung darf einen Teilnehmer nach vorheriger Aufforderung und Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn dieser die Veranstaltung erheblich stört oder gegen wesentliche Sicherheits- oder Verhaltensregeln verstößt.
12.4. Ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Abmahnung ist zulässig, wenn dies wegen Gewalt, Bedrohung, erheblicher Gefährdung, grober Beleidigung, einer Straftat oder eines vergleichbar schwerwiegenden Verhaltens erforderlich ist.
12.5. Bei einem berechtigten Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises. Strassenkrimi muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung der Leistung anrechnen lassen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12.6. Die Regelungen dieses Abschnitts gelten bei vermittelten Leistungen nur ergänzend, soweit die Haus- und Verhaltensregeln des Drittanbieters nichts Abweichendes bestimmen.
12.7. Sämtliche Konzepte, Drehbücher, Rätsel, Beweismaterialien und Lösungswege der Krimi-Events sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde und die Teilnehmer verpflichten sich, die Täteridentität, Lösungswege und wesentliche Handlungsstränge (Spoiler) nicht öffentlich (z. B. im Internet, auf Social Media oder in Presseberichten) preiszugeben. Eine gewerbliche Weiternutzung oder Nachahmung der Spielkonzepte ist strengstens untersagt.
13. Foto-, Video- und Audioaufnahmen
13.1. Teilnehmer dürfen während einer Veranstaltung keine Foto-, Video- oder Audioaufnahmen anfertigen, wenn dadurch Spielinhalte, Darsteller, Mitarbeiter, andere Teilnehmer, unbeteiligte Personen oder geschützte Materialien aufgenommen oder beeinträchtigt werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Strassenkrimi beziehungsweise des Drittanbieters in Textform.
13.2. Strassenkrimi fertigt Foto-, Video- oder Audioaufnahmen von Teilnehmern zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung an. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.
13.3. Bei vermittelten Leistungen ist für Aufnahmen des Drittanbieters dessen Regelung maßgeblich. Strassenkrimi wird den Kunden auf besondere Aufnahme- und Veröffentlichungsbedingungen hinweisen, soweit diese bekannt sind.
14. Haftung
14.1. Strassenkrimi haftet bei eigenen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Wirksames Abweichendes geregelt ist.
14.2. Strassenkrimi haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Strassenkrimi, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
14.3. Strassenkrimi haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Strassenkrimi, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
14.4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Strassenkrimi nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
14.5. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, oder Strassenkrimi einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
14.6. Für vermittelten Leistungen haftet Strassenkrimi nicht für die ordnungsgemäße Durchführung, Sicherheit, Beschaffenheit oder Verfügbarkeit der Leistung des Drittanbieters. Strassenkrimi haftet jedoch für eigene Pflichtverletzungen bei der Vermittlung nach den gesetzlichen Vorschriften und den Absätzen 14.2 bis 14.5.
14.7. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder ein Teilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig an Personen, Sachen, Darstellern, Mitarbeitern, Drittanbietern, Veranstaltungsorten oder Spielmaterialien verursacht. Eine Haftung für Schäden ohne eigenes Verschulden wird durch diese AGB nicht begründet.
14.8. Mitwirkungspflicht: Sollte die Leistung aus Sicht des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat er dies der Veranstaltungsleitung oder dem Darsteller vor Ort unverzüglich mitzuteilen, um Strassenkrimi die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben. Unterlässt der Kunde diese Mängelanzeige schuldhaft, kann dies zu einer Einschränkung oder zum Ausschluss späterer Minderungs- oder Schadensersatzansprüche führen.
15. Datenschutz
15.1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von Strassenkrimi verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist auf www.strassenkrimi.de abrufbar.
15.2. Bei vermittelten Leistungen übermittelt Strassenkrimi die für die Buchung, Durchführung und Abrechnung erforderlichen Daten an den jeweiligen Drittanbieter. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls den Datenschutzinformationen des Drittanbieters.
15.3. Der Kunde soll nur solche personenbezogenen Daten von Teilnehmern übermitteln, die für die Buchung oder Durchführung erforderlich sind. Soweit der Kunde Daten anderer Personen übermittelt, hat er die hierfür erforderliche Berechtigung zu besitzen und die betroffenen Personen über die Weitergabe zu informieren, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1. Bei der Buchung einer eigenen oder vermittelten Krimi-Dienstleistung – hierzu zählen sowohl die Outdoor-Events als auch die termingebundenen Online-Krimis –, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Jeder Vertragsschluss ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Strassenkrimi bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
16.2. Besteht bei einer konkreten Leistung (abseits der termingebundenen Freizeitbetätigungen) ausnahmsweise ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das gesetzliche Muster-Widerrufsformular.
16.3. Die Regelungen dieses Abschnitts berühren nicht vertragliche Rücktritts-, Stornierungs- oder Umbuchungsrechte, die Strassenkrimi oder der Drittanbieter dem Kunden freiwillig einräumt.
17. Keine Pauschalreise
17.1. Strassenkrimi vermittelt oder veranstaltet mit den in diesen AGB beschriebenen Leistungen grundsätzlich keine Pauschalreisen. Gegenstand der Buchung ist eine eigenständige Krimi-Dienstleistung oder die Vermittlung einer solchen Dienstleistung.
17.2. Werden zusammen mit einer Krimi-Leistung weitere Reiseleistungen, insbesondere Beförderung oder Übernachtung, angeboten, vermittelt oder zu einem Gesamtpaket verbunden, wird vor Vertragsschluss gesondert geprüft, ob besondere gesetzliche Vorschriften für Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen gelten. Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen AGB vor.
18. Verbraucherstreitbeilegung
18.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Strassenkrimi weder verpflichtet noch bereit.
18.2. Der Kunde kann sich mit Beschwerden zunächst direkt an Strassenkrimi unter info@strassenkrimi.de wenden. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere die Anrufung staatlicher Gerichte, bleiben unberührt.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
19.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, Oldenburg als Gerichtsstand vereinbart.
19.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen können auch mündlich getroffen werden, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
19.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
19.5. Maßgeblich ist diejenige Fassung dieser AGB, die dem Kunden bei Vertragsschluss zugänglich gemacht wurde.
